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März 2010

März

März 2010 - Ein Vertrag heisst Vertrag, weil man sich vertragen sollte.

Frank Dommenz, (*1961), Malermeister und Illustrator

Der zunehmende Bewerbungsdruck auf den schweizerischen Arbeitsmarkt, die steigende Arbeitslosigkeit und das schnelle Versiegen der Geldmittel für die Arbeitslosenkasse führen immer wieder zur Behauptung, dass die Ausländer/-innen unsere Kassen plündern. Meistens halten die Behauptungen nicht Schritt mit der Wirklichkeit. Ausgerechnet das EU-Recht spült der Arbeitslosenversicherung über CHF 100 Mio. zusätzlich pro Jahr in die Kasse.

Die Personenfreizügigkeit hat nicht nur schlechte Seiten! Vor noch nicht langer Zeit haben die Damen und Herren des schweizerischen Parlaments ihre Köpfe zusammen gesteckt und für die Arbeitslosenversicherung (ALV) drastische Sparmassnahmen beschlossen, um die finanzielle Schieflage dieser Versicherung zu mildern. Die Sparmassnahmen sollen das Budget um ca. CHF 800 Mio. entlasten und die satte Erhöhung der ALV-Abzüge bringt ca. CHF 650 Mio. zusätzliche Mittel. So weit so gut.

Im Moment arbeiten in der Schweiz ca. 210′000 Arbeitnehmende aus den grenznahen Regionen der europäischen Nachbarschaft. Diese leisten mit ihrer Lohnarbeit nicht nur wichtige Werte für die hiesige Volkswirtschaft, sondern unterstützen mit ihren Lohnabzügen auch die Arbeitslosenversicherung. Die Schweiz ist mit der Annahme des Freizügigkeitsabkommens nicht nur Pflichten eingegangen, sondern kommt auch in den Genuss von Rechten, die von der EU auch gestützt werden. Warum geht die EU nun mit der Schweiz so pfleglich um, wenn es ums liebe Geld geht?

Bis jetzt flossen die Beträge der ALV-Abzüge zulasten der Grenzgänger/-innen zu einem grossen Teil in ihre Heimatstaaten. Es galt nämlich bis anhin, dass Grenzgänger/-innen, die ihre Arbeit in der Schweiz verloren, in ihrem Heimatland die Leistungen der dortigen Arbeitslosenkasse in Anspruch zu nehmen haben. Das war bis letzten Juni 2009 so.

Ab nächsten Mai 2010 gibt es eine völlig neue Regelung in der EU. Arbeitslose Grenzgänger/-innen werden dann die ersten 3 Monate ihre Arbeitslosenentschädigung vom Beschäftigungs-Staat erhalten. Waren sie vor ihrem Stellenverlust über 12 Monate im Beschäftigungs-Staat in einem Arbeitsverhältnis, dann muss dieser sogar für 5 Monate die Arbeitslosenentschädigung entrichten. Die Schweiz ist in der Pflicht. Die EU auch.

In Zukunft muss die Schweiz die vereinnahmten ALV-Beiträge der Grenzgänger/-innen nicht mehr an die Nachbarstaaten abliefern. Die neue Regelung wird für die Eidgenossenschaft Vorteile bringen. Modellberechnungen des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO) haben ergeben, dass in Zukunft mehr Geld in die Arbeitslosenkasse fliessen wird, als für arbeitslose Grenzgänger/innen aufgewendet werden muss. Die nahe Zukunft wird es zeigen, ob die Annahmen dann auch der Wirklichkeit standhalten können.


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