
März 2010 - Ein Vertrag heisst Vertrag, weil man sich vertragen sollte.
Frank Dommenz, (*1961), Malermeister und Illustrator
Der zunehmende Bewerbungsdruck auf den schweizerischen Arbeitsmarkt,
die steigende Arbeitslosigkeit und das schnelle Versiegen der Geldmittel
für die Arbeitslosenkasse führen immer wieder zur Behauptung, dass die
Ausländer/-innen unsere Kassen plündern. Meistens halten die
Behauptungen nicht Schritt mit der Wirklichkeit. Ausgerechnet das EU-Recht spült der
Arbeitslosenversicherung über CHF 100 Mio. zusätzlich pro Jahr in die
Kasse.
Die Personenfreizügigkeit hat nicht nur schlechte
Seiten! Vor noch nicht langer Zeit haben die Damen und Herren des
schweizerischen Parlaments ihre Köpfe zusammen gesteckt und für die
Arbeitslosenversicherung (ALV) drastische Sparmassnahmen beschlossen, um
die finanzielle Schieflage dieser Versicherung zu mildern. Die
Sparmassnahmen sollen das Budget um ca. CHF 800 Mio. entlasten und die
satte Erhöhung der ALV-Abzüge bringt ca. CHF 650 Mio. zusätzliche
Mittel. So weit so gut.
Im
Moment arbeiten in der Schweiz ca. 210′000 Arbeitnehmende aus den
grenznahen Regionen der europäischen Nachbarschaft. Diese leisten
mit ihrer Lohnarbeit nicht nur wichtige Werte für die hiesige
Volkswirtschaft, sondern unterstützen mit ihren Lohnabzügen auch die
Arbeitslosenversicherung. Die Schweiz ist mit der Annahme des
Freizügigkeitsabkommens nicht nur Pflichten eingegangen, sondern kommt
auch in den Genuss von Rechten, die von der EU auch gestützt werden. Warum geht die EU nun mit der Schweiz so
pfleglich um, wenn es ums liebe Geld geht?
Bis jetzt
flossen die Beträge der ALV-Abzüge zulasten der Grenzgänger/-innen zu
einem grossen Teil in ihre Heimatstaaten. Es galt nämlich bis anhin,
dass Grenzgänger/-innen, die ihre Arbeit in der Schweiz verloren, in
ihrem Heimatland die Leistungen der dortigen Arbeitslosenkasse in
Anspruch zu nehmen haben. Das war bis letzten Juni 2009 so.
Ab
nächsten Mai 2010 gibt es eine völlig neue Regelung in der EU.
Arbeitslose Grenzgänger/-innen werden dann die ersten 3 Monate ihre
Arbeitslosenentschädigung vom Beschäftigungs-Staat erhalten. Waren sie
vor ihrem Stellenverlust über 12 Monate im Beschäftigungs-Staat in einem
Arbeitsverhältnis, dann muss dieser sogar für 5 Monate die
Arbeitslosenentschädigung entrichten. Die Schweiz ist in der Pflicht.
Die EU auch.
In Zukunft muss die Schweiz die vereinnahmten
ALV-Beiträge der Grenzgänger/-innen nicht mehr an die Nachbarstaaten
abliefern. Die neue Regelung wird für die Eidgenossenschaft Vorteile
bringen. Modellberechnungen des Staatsekretariats für Wirtschaft (SECO)
haben ergeben, dass in Zukunft mehr Geld in die Arbeitslosenkasse
fliessen wird, als für arbeitslose Grenzgänger/innen aufgewendet werden
muss. Die nahe Zukunft wird es zeigen,
ob die Annahmen dann auch der Wirklichkeit standhalten können.
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